Wie nah dürfen sich Fußgänger und Gabelstapler kommen?

Jedes Jahr zählt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fast 34.000 Unfälle im Zusammenhang mit Flurförderzeugen – das sind fast 100 pro Tag!

Klar, dass hier etwas getan werden muss. Die einfachste Möglichkeit zur Unfallvermeidung liegt laut Benjamin Reis, Sicherheitsexperte von Linde Material Handling, auf der Hand: Wege von Fußgängern und Staplerfahrern strikt voneinander trennen. Jede Kreuzung und Begegnungszone ist eine potenzielle Gefahr. Deshalb sollten Fußgänger überall, wo es möglich ist, andere Wege benutzen als Flurförderzeuge.

So weit, so gut. Aber im Arbeitsalltag in Lagerhäusern kann die Wege-Trennung nicht immer kompromisslos eingehalten werden. Wie nah dürfen sich Stapler und Fußgänger also kommen, wenn das Unfallrisiko minimiert werden soll?

Die technische Richtlinie für Arbeitsstätten gibt hier ein absolutes Minimum von 1,25 Meter vor, der sich aus 75 Zentimetern Sicherheitsabstand plus 50 Zentimetern Begegnungszuschlag berechnet.

Mehr Abstand = mehr Sicherheit

Der absolute Mindestabstand zwischen der Lastbreite des Flurförderzeugs und Fußgängern gilt nur für den Fall, dass mit weniger als zehn Begegnungen zwischen Mensch und Maschine pro Stunde zu rechnen ist. Er darf unter keinen Umständen unterschritten werden. Ganz im Gegenteil: der Abstand muss noch erheblich vergrößert werden, wenn z. B. Gegenverkehr ins Spiel kommt oder mehr Fußgängerverkehr an der Tagesordnung ist.

Was kann man aber machen, wenn sich der häufige Kontakt von Mensch und Fahrzeug nicht vermeiden lassen? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Sicherheit zu erhöhen:
    • Möglichst viele Einbahnverkehrswege im Lager einrichten
    • Zeit-Rotationen, bei denen eine abwechselnde Benutzung der Wege festgelegt wird
    • Assistenzsysteme, die vielversprechendste Variante. Dazu gehören z.B. Sensoren, Licht, Warnsender und -empfänger, die allen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig anzeigen, wenn sich ein Mensch oder Objekt nähern.

 


 

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